Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die Verbraucher (§ 1 KSchG) über den Online-Shop der Aventis GmbH, Bloch-Bauer-Promenade 20/18, 1100 Wien, Österreich, tätigen. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages, spätestens jedoch mit der widerspruchslosen Entgegennahme der Auftragsbestätigung erkennt der Besteller die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als wesentlichen Bestandteil des Vertrages an.
2. Vertragspartner und Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der
Aventis GmbH
Bloch-Bauer-Promenade 20/18
1100 Wien Österreich
E-Mail: info@aventis-pools.at
Geschäftsführer: Kateryna Mykhaielian
Steuernummer: 07 497/1821
USt.-ID: ATU82062223
3. Angebote und Preise
3.1. Den Angeboten der Aventis GmbH liegen die am Tag der Angebotsabgabe gültigen Preislisten zugrunde. Die Angebotspreise sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2. Von der Aventis GmbH bereitgestellte Zeichnungen, Katalogabbildungen, Abmessungen, Gewichte sowie sonstige Leistungsdaten sind lediglich annähernd und daher unverbindlich. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Besteller eine schriftliche Zusicherung verlangt hat und diese ebenfalls schriftlich von der Aventis GmbH bestätigt wurde.
3.3. An Angebotspreise, die im Vertrag ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, hält sich die Aventis GmbH für die Dauer von einem Monat ab Angebotsabgabe gebunden.
3.4. Alle Preise verstehen sich – soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist – ab Werk oder Lager des jeweiligen Zulieferers der Aventis GmbH, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.5. Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Druckvorlagen, Berechnungen, Werbe- und Informationsmaterial sowie sämtliche Vertrags- und Lieferunterlagen bleiben Eigentum der Aventis GmbH. Die Aventis GmbH behält sich an diesen Unterlagen ausdrücklich die Urheber- und Nutzungsrechte vor.
3.6. Die Aventis GmbH behält sich das Recht vor, technische Änderungen an ihren Produkten vorzunehmen, sofern diese aufgrund des technischen Fortschritts erforderlich sind und keine wesentlichen Abweichungen hinsichtlich der Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes darstellen. Der Besteller kann aus solchen Änderungen keine Ansprüche ableiten.
3.7. Der Besteller kann die Zahlung mittels PayPal oder per Überweisung auf das Geschäftskonto der Aventis GmbH leisten – entweder als vollständige Zahlung oder in Form einer Anzahlung. Der verbleibende Restbetrag ist bei Lieferung entweder in bar oder auf demselben Zahlungsweg zu begleichen, der bereits für die Anzahlung verwendet wurde.
3.8. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts Abweichendes ergibt und es sich um einen reinen Schwimmbadverkauf ohne Montage- oder sonstige Werkleistungen handelt, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Werktagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
3.9. Bei einem Schwimmbadverkauf einschließlich Lieferung und Einbau beim Besteller gelten – sofern im Vertrag nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – folgende Zahlungsmodalitäten:
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40 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung,
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50 % nach Lieferung des Schwimmbeckens,
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10 % nach vollständigem Einbau einschließlich der ggf. vertraglich vereinbarten zusätzlichen Werkleistungen.
3.10. Sollte sich der vereinbarte Lieferzeitpunkt aus Gründen verschieben, die die Aventis GmbH nicht zu vertreten hat, wird die Zahlung bei Bereitstellung der Ware im Werk oder Lager bzw. im Werk oder Lager des jeweiligen Zulieferers zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin fällig.
4. Leistungsumfang der Aventis GmbH
Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend im Kaufvertrag vereinbart, sind folgende Leistungen nicht Vertragsgegenstand und nicht Aufgabe der Aventis GmbH:
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die Lieferung der Ware zum Bestimmungsort;
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das fachgerechte Erstellen der Baugrube sowie die Überprüfung der Bodenverhältnisse auf dem Baugrundstück und benachbarten Grundstücken, soweit diese Einfluss auf das Baugrundstück haben können;
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Kran-, Erd- und Betonarbeiten sowie Kernlochbohrungen und deren Abdichtung;
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die Montage der Ware am Bestimmungsort;
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die Montage der Technik samt Zubehör;
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der Anschluss an Frischwasser, Wasser, Strom und Heizung;
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die Beschaffung behördlicher oder sonstiger Genehmigungen.
Diese Leistungen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers. Die daraus entstehenden Mehrkosten trägt der Besteller.
Der Besteller stellt die Aventis GmbH im gesetzlich zulässigen Umfang von jeglicher Haftung für Mängel oder Mangelfolgeschäden frei, die auf einer nicht ordnungsgemäßen bzw. nicht fachgerechten Durchführung der oben genannten Leistungen beruhen. Eine Prüf- oder Hinweispflicht der Aventis GmbH in Bezug auf diese Leistungen besteht nicht. Die Aventis GmbH erklärt ausdrücklich, dass sie hierfür nicht über die erforderliche Sachkenntnis verfügt und diese auch nicht besitzen muss.
Im Rahmen der vom Besteller zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich dieser dafür verantwortlich, dass alle arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sowie die Vorgaben der Berufsgenossenschaften eingehalten werden. Eine Verantwortlichkeit der Aventis GmbH besteht hierfür nicht. Ansprüche gegen die Aventis GmbH aufgrund von Verstößen gegen diese Vorgaben sind ausgeschlossen.
6. Liefer- und Leistungszeit
6.1. Liefertermine oder Lieferfristen sind zwischen dem Besteller und der Aventis GmbH schriftlich zu vereinbaren.
6.2. Falls die Aventis GmbH einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhält oder aus einem anderen Grund in Verzug gerät, hat der Besteller der Aventis GmbH eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu setzen. Lässt die Aventis GmbH diese Nachfrist fruchtlos verstreichen, ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
6.3. Vorbehaltlich der Einschränkungen gemäß § 7 haftet die Aventis GmbH dem Besteller gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder wenn der Besteller infolge eines von der Aventis GmbH zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
6.4. Die Aventis GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Besteller zumutbar ist.
7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Besteller ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche der Aventis GmbH nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt wurden, von der Aventis GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Aventis GmbH ist ebenfalls zulässig, wenn der Besteller Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Besteller als Käufer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der Aventis GmbH.
8.2. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund im Zusammenhang mit der Vorbehaltsware gegen Dritte zustehen oder künftig zustehen werden, an die Aventis GmbH ab. Die Aventis GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert wurde.
8.3. Der Besteller bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Das Recht der Aventis GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Aventis GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Verzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.
8.4. Im Falle des Zahlungsverzugs oder der Beantragung eines Insolvenzverfahrens ist die Aventis GmbH berechtigt, vom Besteller zu verlangen, dass er sämtliche zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben macht – insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen, Anschrift, Höhe der Forderung – sowie den Schuldnern die Abtretung offenlegt.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Besteller ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche der Aventis GmbH nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt wurden, von der Aventis GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Aventis GmbH ist ebenfalls zulässig, wenn der Besteller Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Besteller als Käufer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig, sofern keine zwingenden verbraucherrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
5. Widerrufsrecht
5.1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Aventis GmbH, Bloch-Bauer-Promenade 20/18, 1100 Wien, E-Mail: info@aventis-pools.at)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
5.2. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben – einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) – unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit dieser zurückzuführen ist.
Bitte verwenden Sie – soweit möglich – die Originalverpackung. Bei der Rücksendung technischer Geräte sind sämtliche Garantie- und Serviceunterlagen beizulegen.
Die Wertersatzpflicht können Sie vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.





